Für
das Programm für Lebenslanges Lernen 2007-2013 der EU hat die
Muthesius Kunsthochschule die erweiterte Universitätscharta
erhalten:
Die Muthesius Kunsthochschule erklärt sich damit bereit die folgenden Grundsätze der Erasmus-Mobilitätsaktionen anzuerkennen und einzuhalten:
Mobilitätsmaßnahmen werden nur im Rahmen von im Voraus abgeschlossenen inter institutionellen Vereinbarungen durchgeführt;
den
aufgenommenen Erasmus-Studierenden werden keine Gebühren
für Lehrveranstaltungen, Einschreibung, Prüfungen, Zugang
zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen in Rechnung gestellt;
den Studierenden ist die vollständige Anerkennung für Aktivitäten zu gewähren, die in den verbindlichen Lernvereinbarungen und Praktikavereinbarungen aufgeführt sind und mit Erfolg absolviert wurden.
Die Einrichtung erklärt sich ebenfalls bereit:
höchste Qualität bei der Organisation von Studenten- und Personalmobilität zu gewährleisten;
sicherzustellen, dass Informationen über Curricula aktuell, leicht zugänglich und transparent sind und dass ein akademisches System von Anrechnungspunkten (ECTS oder ähnlich) dem Verfahren Transparenz verleiht;
Gleichbehandlung bei akademischen Angelegenheiten und Dienstleistungen für eigene und Erasmus-Studenten zu gewährleisten;
die Integration von aufgenommenen Erasmus-Studenten in die Aktivitäten der Einrichtung zu unterstützen;
den aufgenommenen Erasmus-Studenten und deren Einrichtungen am Ende der Mobilitätsperiode im Ausland rechtzeitig Datenabschriften mit vollständigen und zutreffenden Informationen zur Verfügung zu stellen;
höchste Qualität in der Organisation von Praktika für Studierende zu gewährleisten;
Erasmus Lehr- und Trainingsaktivitäten einschließlich bei den beteiligten Unternehmen zu ermöglichen und anzuerkennen;
die Aktivitäten des Erasmus-Programms zu fördern und ihnen Sichtbarkeit zu verleihen;
dies Erasmus-Charta und deren Erasmus Politikerklärung getragen durch die Einrichtung zu veröffentlichen;
die Nicht-Diskriminierungsziele des Programms für lebenslanges Lernen zu erfüllen.