Zur Autonomie einer Hochschule gehört die Selbstverwaltung durch
Gremien und Ausschüsse. Die Ausschüsse werden vom Senat gebildet und
beinhalten laut Hochschulgesetz den Zentralen Studienausschuss,
den Zentralen Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer, den
Zentralen Haushalts- und Planungsausschuss und den Zentralen
Frauenausschuss.
Auch ein Ausschuss ist das Konsistorium, das sich hauptsächlich zu den
Verfassungsfragen der Hochschule zusammenfindet. Welche Aufgaben die
jeweiligen Gremien und Ausschüsse haben und wer die jeweiligen
Ansprechpartner sind, wird auf den folgenden Seiten näher erläutert.