1. Abschluss des Studiums
2. Prüfung nicht abgeschlossen
3. Beendigung ohne Prüfung, da keine möglich
4. Hochschulwechsel
5. Wehr- oder Zivildienst
6. Aufgabe oder Abbruch
7. Keine Rückmeldung
Mit dem Antrag auf Exmatrikulation benötigt das Prüfungsamt zur Aushändigung des Hauptprüfungszeugnisses und der Diplomurkunde nach Abschluss des Studiums folgende Unterlagen :
1. Laufzettel mit allen geforderten Unterschriften (z.B. Bibliothek,..)
2. Abgabe des vollständigen Leporellos, wenn die Rückmeldung zum
nächsten Semester bereits erfolgt ist.
Im Falle der Überschneidung, d.h., wenn der/die Studierende zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht im Besitz der vorstehend genannten Unterlage ist, muss diese umgehend nach Erhalt dem Studierendensekretariat zurückgegeben werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Benutzung dieser Bescheinigungen strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
BAfÖG - Empfänger sind verpflichtet, sich mit der Exmatrikulation beim Amt für Ausbildungsförderung abzumelden!