Diese Satzung gilt für die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen der Muthesius Kunsthochschule. Die Muthesius Kunsthochschule erhebt Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Weiterbildungsgebühren. Verwaltungsgebühren sind die Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung (Amtshandlung). Benutzungsgebühren sind die Gegenleistung für eine Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen des Landes. Weiterbildungsgebühren sind für die Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten zu entrichten. Für die Bibliothek gilt eine eigene Gebührenregelung.
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