Das Präsidium entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen jeweils für die Dauer eines Semesters über die Aufnahme einer Gasthörerin oder eines Gasthörers. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn dadurch die Studierenden der Hochschule benachteiligt werden. Die Aufnahme begründet keine Mitgliedsrechte an der Muthesius Kunsthochschule.
Gasthörerinnen und Gasthörer bedürfen für die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen auch der Bestätigung des jeweilig zuständigen Mitgliedes des Lehrkörpers. Sie darf nicht zum Nachteil der Studierenden der Muthesius Kunsthochschule erteilt werden.
Der von der Bewerberin oder vom Bewerber zu stellende Antrag ist innerhalb der Einschreibfrist schriftlich an das Studierendensekretariat der Kunsthochschule zu richten. Mit dem Antrag sind die Nachweise nach Abs. 1 vorzulegen.
Die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen werden in der Gebührensatzung der Muthesius Kunsthochschule geregelt.
(s. Studierendensekretariat)